Weitere Übermittlungsmöglichkeiten

De-Mail-Postfach
Beim Versand über eine absenderbestätigte De-Mail können Sie auf eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) verzichten.

Weitere Informationen zu De-Mail finden Sie hier
Wichtig: Um mit den Gerichten kommunizieren können, muss Ihr De-Mail-Postfach in der Lage sein, eine absenderbestätigte De-Mail zu verschicken. Bitte wählen Sie bei Ihrem Dienste-Anbieter bei der Einrichtung des Postfachs die entsprechende Option.

Die De-Mail-Adresse des für Sie zuständigen Gerichts finden Sie für alle Gerichte und Justizbehörden Baden-Württembergs hier.
Wenn Sie nicht wissen, welches Gericht für Sie örtlich zuständig ist, können Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals nachschlagen.

Wichtig: Sie müssen Ihren Schriftsatz als elektronisches Dokument im PDF-Format einreichen.

Wichtig: Um eine absenderbestätigte De-Mail zu verschicken, müssen Sie in Ihrem Postfach regelmäßig das Häkchen „absenderbestätigt“ anhaken.
Ein De-Mail-Postfach ist – je nach Anbieter – mit unterschiedlichen Kosten für die Einrichtung und den einzelnen De-Mail-Versand verbunden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem De-Mail-Anbieter.

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