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  • Baden-Württemberg setzt Maßstäbe der Digitalisierung in der Justiz

    bundesweit führend:
    Alle 152 Gerichte sind bereits mit der elektronischen Akte ausgestattet.
    Wir pilotieren die führende elektronische Strafakte und Bußgeldakte.
    Insgesamt arbeiten derzeit bereits über 7.760 Anwender an 158 Dienststellen mit der elektronischen Akte.
    Die Verfahren werden inzwischen in über 2,1 Millionen angelegten eAkten ausschließlich digital bearbeitet.
    97 % aller elektronischen Sendungen gehen bei eAkte-Dienststellen ein.
    (Stand: April 2024)

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  • Die eAkte ist da!

    Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg flächendeckend die vollelektronische Gerichtsakte eingeführt. Am 29. November 2023 wurde an den letzten drei Amtsgerichten die eAkte eingeführt. Damit arbeiten alle 152 baden-württembergischen Gerichte nun mit der eAkte.

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  • Bild zeigt den Schriftzug

    Elektronischer Rechtsverkehr

    Sie möchten einen Rechtsbehelf oder einen sonstigen Schriftsatz bei der Justiz einlegen? Auf diesen Seiten stellen wir dar, wie das für Sie auch elektronisch möglich ist.

  • Bild zeigt das eJustice-Logo

    eJustice

    Das Programm eJustice bringt für die baden-württembergische Justiz eine epochale Veränderung. Während früher auf 12.000 Arbeitsplätzen, jedes Jahr über 2,5 Millionen Verfahren über Papieraktenberge und Papierpost erledigt wurden, wird aktuell überwiegend und künftig ausschließlich papierlos gearbeitet - mit einer elektronischen Verfahrensakte (eAkte) und mit elektronischem Rechtsverkehr (ERV).

Über uns
 


Bild zeigt Menschen, die im Kreis stehen und die Hände in der Mitte übereinander legen


Ein großes Vorhaben wie eJustice braucht klare Ziele und Strukturen; vor allem aber motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie engagierte Partner. Gerne möchten wir uns und das Projekt auf den folgenden Seiten vorstellen.

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Behörden
 


Bild zeigt exemplarische Papierschriftstücke der Justiz


Charakteristisches Merkmal vieler gerichtlicher Verfahren ist es, Dokumente mit Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden auszutauschen. Den Weg in die digitale Zukunft beschreitet die Justiz daher in enger Abstimmung mit der Verwaltung die sich mit "eGovernment" auch auf den Weg der Digitalisierung gemacht hat. Gerne möchten wir hier die Leitlinien für eine elektronische Kommunikation zwischen Justiz und Behörden aufzeigen.

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Berufsträger
 


Bild zeigt Juristin mit Schönfelder in der Hand im Gespräch


Ob aus der Rechtsanwaltschaft, dem Notariat oder bei Erstattung von Gutachten - wenn Sie von Berufs wegen regelmäßig mit der Justiz kommunizieren, spielt auch für Ihren Alltag eJustice eine große Rolle. Auf den folgenden Seiten haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

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Bürger und Organisationen


Bild zeigt eine Tastaturtaste mit der Aufschrift


Mails, Tweets, Kurznachrichten - das gehört zu unserem Alltag. Aber gehören sie auch in die Justiz? Die Antwort darauf ist eindeutig: Nein! Denn auch für die digitale Justiz sind die Prinzipien eines rechtsstaatlichen Gerichtsprozesses unverzichtbar: rechtsverbindlich, sicher, authentifiziert - nur so wollen wir elektronisch kommunizieren. Gerne zeigen wir Ihnen auf den folgenden Seiten, welche Wege Sie nutzen können, um mit uns sicher und rechtsverbindlich elektronisch zu kommunizieren.

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