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Elektronischer Rechtsverkehr: Sie möchten einen Rechtsbehelf oder einen sonstigen Schriftsatz bei der Justiz elektronisch einlegen? So geht’s!
Charakteristisches Merkmal vieler gerichtlicher Verfahren ist es, Dokumente mit Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden auszutauschen.
Den Weg in die digitale Zukunft möchte die Justiz daher in enger Abstimmung mit der Verwaltung beschreiten: Denn „eJustice" und
„eGovernment" sind Zwillinge, die am besten gemeinsam gedeihen! Gerne möchten wir hier die Leitlinien für eine
elektronische Kommunikation zwischen Justiz und Behörden aufzeigen.
Mails, Tweets, Whats-Apps - das gehört zu unserem Alltag. Aber gehören sie auch in die Justiz? Die Antwort darauf ist eindeutig:
Nein! Denn auch für die digitale Justiz sind die Prinzipien eines rechtsstaatlichen Gerichtsprozesses unverzichtbar:
rechtsverbindlich, sicher, authentifiziert - nur so wollen wir elektronisch kommunizieren. Wir würden uns freuen, wenn Sie die
folgenden Wege nutzen, um mit uns sicher und rechtsverbindlich elektronisch zu kommunizieren.