Was gilt für Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer und weitere professionelle Prozessbeteiligte?

Egal, ob Sie Sachverständiger, Dolmetscher oder in andere Weise mit der Justiz beruflich im Kontakt sind – jeder hat ab 1. Januar 2018 die Möglichkeit seine gerichtliche Korrespondenz ausschließlich und verbindlich elektronisch zu führen.

Werden Sie etwa von einem Gericht mit der Erstellung eines Gutachtens oder einer Übersetzung beauftragt, könnten Sie dieses bzw. diese elektronisch über das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO), "Mein Justizpostfach" (MJP) oder DE-Mail vorlegen. Eine Übersicht über die verschiedenen Übermittlungswege sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur elektronischen Einreichung von Dokumenten haben wir hier zusammengestellt. Bitte reichen Sie das Gutachten oder die Übersetzung im PDF-Format (möglichst PDF/A) ein und fügen Sie ein separates Anschreiben in PDF bei. Das PDF darf nicht schreib-, kopier- oder druckgeschützt sein. Ist die bildliche Darstellung in PDF nicht verlustfrei möglich, kann zusätzlich im Dateiformat TIFF eingereicht werden

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