Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) stellt eine eigene elektronische Kommunikationsinfrastruktur für die
doppelt-verschlüsselte Übertragung von einzelnen Dokumenten, ganzen Akten oder auch nur Fachdaten zwischen authentifizierten
Teilnehmern dar. In der Justiz ist diese Technik bereits seit 2004 im Einsatz. Seit 2016 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach
(beA) Teil der EGVP-Infrastruktur. Am 1.1.2018 wurden das besondere Behördenpostfach (beBPo) und das besondere Notarpostfach (beN)
angeschlossen.
Ausführliche Informationen zu EGVP finden Sie unter https://egvp.justiz.de/