Mails, Tweets, Whats-Apps - das gehört zu unserem Alltag. Aber gehören sie auch in die Justiz? Die Antwort darauf ist eindeutig: Nein! Denn auch für die digitale Justiz sind die Prinzipien eines rechtsstaatlichen Verfahrens unverzichtbar: rechtsverbindlich, sicher, authentifiziert - nur so wollen wir elektronisch kommunizieren. Bei einer bloßen Mail, kann die Justiz nicht sicher sein, dass diese tatsächlich von Ihnen stammt. Daher ist die Einreichung per einfacher E-Mail unzulässig und formunwirksam!
Wir würden uns aber freuen, wenn Sie die folgenden Wege nutzen, um mit uns sicher und rechtsverbindlich elektronisch zu kommunizieren:
Schritt für Schritt: So kommunizieren Sie elektronisch mit der Justiz
Elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)
Weitere Übermittlungsmöglichkeiten