Sie wollen einen Rechtsbehelf oder einen sonstigen Schriftsatz bei der Justiz elektronisch einlegen? In drei Schritten kommen Sie zum Ziel:
1. Ihr Schriftsatz: Wandeln Sie diesen in ein PDF-Dokument.
2. Ihr Übermittlungsweg: Wählen Sie aus: Sie können die absenderbestätigte DE-Mail oder EGVP nutzen. Eine gewöhnliche E-Mail ist unzulässig!
3. Ihre Signatur: Beachten Sie: Bei EGVP müssen Sie Ihren Schriftsatz qualifiziert elektronisch signieren. Bei der absenderbestätigten DE-Mail nicht.
4. Übermittlung strukturierter Datensätze
Eine Mitteilung über die Verfügbarkeit bestimmter XJustiz-Datensätze auf www.xjustiz.de stellt keine
Zulassung gemäß § 4 Gerichtsvollzieherformular-Verordnung und § 4 Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung dar. In
Baden-Württemberg ist eine solche Zulassung bislang nicht erfolgt.