Sie wollen eine Klage, einen Rechtsbehelf oder einen sonstigen Schriftsatz bei der Justiz elektronisch einlegen? In zwei Schritten kommen Sie zum Ziel:
1. Ihr Schriftsatz:
- Ihr Schriftsatz muss mit Ihrem vollständigen getippten Namen z.B. "Max Mustermann" als einfache elektronische Unterschrift (Signatur) enden.
- Wandeln Sie diesen in ein PDF-Dokument.
2. Ihr Übermittlungsweg:
Sie können ein elektronisches
Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) oder einen sonstigen
Übermittlungsweg nutzen. Eine gewöhnliche E-Mail ist unzulässig!
Hinweis: Übermittlung strukturierter Datensätze
Eine Mitteilung über die Verfügbarkeit bestimmter XJustiz-Datensätze auf www.xjustiz.de stellt keine Zulassung gemäß § 4
Gerichtsvollzieherformular-Verordnung und § 4 Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung dar. In Baden-Württemberg ist eine solche
Zulassung bislang nicht erfolgt.