Schritt für Schritt: So kommunizieren Sie elektronisch mit der Justiz

Sie wollen eine Klage, einen Rechtsbehelf oder einen sonstigen Schriftsatz bei der Justiz elektronisch einlegen? In zwei Schritten kommen Sie zum Ziel:

1. Ihr Schriftsatz:

  • Ihr Schriftsatz muss mit Ihrem vollständigen getippten Namen z.B. "Max Mustermann" als einfache elektronische Unterschrift (Signatur) enden.
  • Wandeln Sie diesen in ein PDF-Dokument.

2. Ihr Übermittlungsweg:
Sie können ein elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) oder einen sonstigen Übermittlungsweg nutzen. Eine gewöhnliche E-Mail ist unzulässig!

Hinweis: Übermittlung strukturierter Datensätze
Eine Mitteilung über die Verfügbarkeit bestimmter XJustiz-Datensätze auf www.xjustiz.de stellt keine Zulassung gemäß § 4 Gerichtsvollzieherformular-Verordnung und § 4 Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung dar. In Baden-Württemberg ist eine solche Zulassung bislang nicht erfolgt.

 

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